Lieferbedingungen

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Dies sind die international als INCOTERMS bezeichneten Lieferbedingungen für den Aussenhandel.

Sie regeln den Eigentums- und Gefahrenübergang.

Dadurch ist auch bestimmt, wer von den Beteiligten welche Transportkosten übernimmt und wer im Falle des Verlustes das Risiko trägt.

Es gibt 13 Incoterms, die durch eine dreibuchstabige Abkürzung gekennzeichnet sind. Dazu gehört jeweils eine Ortsangabe.

  • EXW Ex Works (Ab Werk ... benannter Ort)
  • FCA Free Carrier (Frei Frachtführer ... benannter Ort)
  • CPT Carriage Paid To (Frachtfrei ... benannter Bestimmungsort)
  • CIP Carriage and Insurance Paid to (Frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort)
  • DAF Delivered At Frontier (Geliefert Grenze ... benannter Ort)
  • DDU Delivered Duty Unpaid (Geliefert unverzollt ... benannter Bestimmungsort)
  • DDP Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt ... benannter Bestimmungsort)
  • FAS Free Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen)
  • FOB Free On Board (Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen)
  • CIF Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung, Fracht ... benannter Bestimmungshafen)
  • CFR Cost and Freight (Kosten und Fracht ... benannter Bestimmungshafen)
  • DES Delivered Ex Ship (Geliefert ab Schiff ... benannter Bestimmungshafen)
  • DEQ Delivered Ex Quai (Geliefert ab Kai ... benannter Bestimmungshafen)


Dies sind Angaben ohne direkte buchhalterische Konsequenzen, die jedoch auf dem Beleg (Auftrag/Bestellung, Lieferschein, Rechnung) benötigt werden.

Eine ausführlichere Beschreibung z.B. auf Wikipedia: INCOTERMS - Wikipedia

Eine kurze Demo mit Incoterms auf dem Auftragsfenster [1].

--Dirk Niemeyer 18:51, 13 June 2007 (UTC)