Umsatzsteuer

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Geschäftsvorfälle

Im folgenden werden gebräuchliche Geschäftsvorfälle ihrer Umsatzsteuerrelevanz dargestellt.

Bei der Übersicht ist die Rede von EU-Ländern und Drittländern. EU-Länder sind Mitglieder der Europäischen Union. Drittländer sind Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

Zu Unterschieden zwischen direkten Geschäften und Reihengeschäften siehe [1].

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Mandant (A) Rechnungsempfänger (B) Lieferungsempfänger (C) USt fällt an?
Deutschland Deutschland Ja
Deutschland Drittland Nein
Deutschland EU-Land mit USt-ID Nein
Deutschland EU-Land ohne USt-ID Ja
Bei den Reihengeschäften gelten UStG §§ 1, 3, 4 6, 6a sowie UStR R31a. Die folgenden Vorfälle gehen davon aus, dass A liefert oder versendet.
Deutschland Deutschland Deutschland Ja
Deutschland Deutschland Drittland Nein
Deutschland Deutschland EU-Land mit USt-ID Ja
Deutschland Deutschland EU-Land ohne USt-ID Ja
Deutschland Drittland Deutschland Ja
Deutschland Drittland Drittland Nein
Deutschland Drittland EU-Land mit USt-ID Ja
Deutschland Drittland EU-Land ohne USt-ID Ja
Deutschland EU-Land mit USt-ID Deutschland Ja
Deutschland EU-Land mit USt-ID Drittland Nein
Deutschland EU-Land mit USt-ID EU-Land mit USt-ID Nein
Deutschland EU-Land mit USt-ID EU-Land ohne USt-ID Nein
Deutschland EU-Land ohne USt-ID Deutschland Ja
Deutschland EU-Land ohne USt-ID Drittland Nein
Deutschland EU-Land ohne USt-ID EU-Land ohne USt-ID Nein

Tgvoelker 16:18, 7 June 2007 (EDT)

Umsatzsteuervoranmeldung mit Adempiere (ohne Anpassung)

In ADempiere erfolgt die Steuerfindung auf Zeilenebene des Beleges. Über den Artikel bzw. Charge wird eine Steuerklasse (Tax-Categorie) vorgeschlagen und über die Relation Land/Region der sendenden Organisation und Land/Region des empfangenden Partners wird ein konkreter Steuersatz (Tax-Rate) (%-Satz, Bezeichnung) ermittelt. Ein weiteres Kennzeichen im Geschäftspartnerstamm gibt an, ob dieser von der Steuer ausgenommen ist.(Tax exempt) Dies Kennzeichen kann genutzt werden um eine Trennung von Kunden mit und ohne UI-Nummer herbeizuführen. Allerdings ist diese Information dann nicht unveränderlich bei der entsprechenden Rechnung abgelegt, sonder läßt sich nur über die Verknüpfung mit den Geschäftspartnern ermitteln. Und diese Daten können sich ändern (z.B. USt/ID kommt später hinzu, Adressen können sich ändern).

Eine Erlöskontenfindung auf Basis des ermittelten Steuerschlüssels erfolgt nicht. Jedoch kann im Steuer-Setup je Steuerklasse ein entsprechendes Sachkonto für den Steuerbetrag hinterlegt werden.

Anmerkung: Die Erlöskontenfindung ist in ADempiere an den Artikel geknüpft und geht daher eher von einer produktgruppenorientierten Erlösbetrachtung aus. Eine Aufteilung der Erlöskonten nach Steuerklassen ist, wenn auch häufig anzutreffen, nicht vorgeschrieben. Eine Umgliederung der Umsätze je Steuersatz kann als Abschlußbuchung im Monatsabschluß mit einer Journalbuchung eingestellt werden. Der notwendige Aufriss kann über den Report Offene Posten > Rechnungs-Steuer (Open Items > Invoice Tax) abgefordert werden.

Ebenso werden die Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung über die Liste Offene Posten > Rechnungs-Steuer (Open Items > Invoice Tax) zur Verfügung gestellt. Hierbei werden die Umsätze je Steuersatz brutto, netto und der Steuerbetrag ausgegeben.

Um für alle gängigen Steuerfälle in Deutschland vorbereitet zu sein sind folgende Ansätze geeignet:

  • Definition je einer Steuerkategorie mit genau einer Steuerklasse je Zeile der UStVA. Dies erfordert das manuelle Setzen der Steuerkategorie auf der Belegzeile, da aus dem Artikel nur ein Default (volle, halbe, keine Steuer) vorgeschlagen werden kann.
  • Definition der wesentlichen Steuerkategorien (volle, halbe, keine Steuer) und Ausprägung der Relation lieferndes Land – empfangendes Land, sowie steuerbefreit (mit/ohne UI-Nummer). Ergänzung um einige Steuerkategorien für Transitgeschäfte etc, bei denen die Steuerklasse dann fix vorgegeben ist.

Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass die meisten Belege ohne weitere manuelle Eingabe abgewickelt werden können und somit die Fehlermöglichkeit sinkt.

Anmerkung: Es ist grundsätzlich für jeden Steuerfall ein eigener Schlüssel vorzusehen, da u.a. auch „nicht steuerbare“ Umsätze in der Voranmeldung anzugeben sind.

Im Anschluss sind die möglichen Angaben der UStVA gelistet.

Text zur Abbildung in ADempiere folgt ASAP.

UstVA Version 2007

Zeile Beschreibung Position Steuersatz>

21

Innergemeinschaftliche Lieferung (§4Nr.1 Buchst. B UStG) an Abnehmer mit USt-Id-Nr

Anmerkung:

Für diese Umsätze ist quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung zu erstellen.

41

0%

22

Innergem. Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

44

0%

23

Innergem. Lieferung neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§2a UStG)

49

0%

24

steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (§4Nr.2 bis 7 UStG)

43

0%

25

steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (§4Nr.8 bis 28 UStG)

48

0%

27

steuerpflichtige Umsätze Lieferung und Leistung 19%

81

19%

28

steuerpflichtige Umsätze Lieferung und Leistung 7%

86

7%

29

steuerpflichtige Umsätze Lieferung und Leistung andere Steuersätze

Anmerkung:

Hier sind ggfs. Weitere Schlüssel zu definieren, damit alle „anderen Steuersätze“ einzeln anwendbar sind.

81

31

Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG, Lieferung in Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.

77

0%

32

Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG steuerpflichtig (Sägewerkerzeugnisse, Getränke und alkohol. Flüssigkeiten)

76

34

steuerfreie innergem. Erwerbe gem. §4b UStG

91

0%

35

steuerpflichtige innergem. Erwerbe, 19%

89

19%

36

steuerpflichtige innergem. Erwerbe, 7%

93

7%

37

steuerpflichtige innergem. Erwerbe, andere Steuersätze

95

38

steuerpflichtige innergem. Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferanten ohne Ust-IdNr. Zum allgem. Steuersatz

94

40

Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergem. Dreiecksgeschäften (§25b Abs. 2 UStG)

42

0%

41

steuerpflichtige Umsäzte im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

60

0%

48

Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG)

52

49

Lieferungen sicherungeübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG)

73

50

Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)

84

52

Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform, sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatzänderung

65

55

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des §13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergem. Dreiecksgeschäften (§25b Abs. 5 UStG)

66

56

Vorsteuerbeträge aus dem innergem. Erwerb von Gegenständen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)

61

57

Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)

62

58

Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinn des §13b Abs. 1 UStG (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)

67

59

Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§§23 und 23a UStG)

63

60

Beichtigungen des Vorsteuerabzugs (§15a UStG)

64

61

Vorsteuerabzug für innergem. Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des §19 Abs. 1 UStG (§15 Abs. 4a UStG9

59

64

in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach §4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. A Satz 2, §6a Abs. 4 Satz 2, §17 Abs. 1 Satz 6 oder §25b Abs. 2 UStG geschuldet werden

69

Dirk Niemeyer 20:51, 13 June 2007 (UTC)